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AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Anwendungsbereich

  2. Auftragsproduktionen

  3. Lizenzierung von Fotos

  4. Vergütung

  5. Haftung

  6. Datenschutz

  7. Schlussbestimmung

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle dem Fotografen Ingo Wächter (Kleinunternehmen INGO WAECHTER IMAGES) erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Fotos. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.

  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Auftragsproduktionen und Bestellungen

  1. Bei Auftragsproduktionen, Aufträgen und Bestellungen erstellt der Fotograf für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Fotografen und Annahme durch den Auftraggeber zustande, bzw. durch Bestellungen über die Online Galerien und Annahme durch den Fotografen.

  2. Bei Auftragsproduktionen wählt der Fotograf von den erstellten Aufnahmen die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger.

Bei Bestellungen über die Online Galerien werden die vom Kunden gewünschten Fotoprodukte erstellt. Die Bilder werden einer allgemeinen Bildoptimierung unterzogen und ebenfalls – je nach Angebot und Bestellung - per Datenübertragung oder Versand ausgeliefert.

  1. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

  2. Weitere Zusatzleistungen des Fotografen wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.

  3. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

  4. Der Fotograf hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.

 

3. Lizenzierung

  1. Der Fotograf räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die angebotenen Nutzungsrechte (Lizenzierung) an den Aufnahmen ein.

  2. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der geschlossenen Vereinbarung, bzw. dem Angebot.

  3. Es wird grundsätzlich zwischen rein privaten, gewerblichen/kommerziellen und redaktionellen Nutzungsrechten unterschieden.

  4. Die vereinbarten Nutzungsrechte sind nicht übertragbar. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, dürfen die elektronisch gelieferten Fotoprodukte (Bilddateien) nicht an Dritte weitergegeben werden.

  5. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden (Urheberrecht).

 

4. Vergütung

  1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.

  2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.

  3. Ist der Fotograf für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Fotograf mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.

  4. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Fotos nicht gestattet.

 

5. Haftung

  1. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.

  2. Der Fotograf haftet dafür, dass die lizenzierten Fotos keine Rechte Dritter verletzen.

  3. Aufnahmen im Rahmen einer fotojournalistischen Tätigkeit unterliegen dem Presserecht/der Pressefreiheit.

 

6. Datenschutz

  1. Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen gespeichert.

  2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

  3. Ist der Fotograf im Rahmen eines journalistischen Auftrags tätig (z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen) können die Bilder unter Einhaltung des Presserechtes/der Pressefreiheit veröffentlicht werden.

 

7. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

  3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Diese AGB beruhen auf einer Vorlage der https://www.fotoexperten24.de/.

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